KFZ

 

Home
Leistungen
Versicherungen
Öffnungszeiten
Downloadbereich
Impressum

                                                                                              →    berechnen

Als Autofahrer wissen Sie: Die Kfz-Versicherungen vieler Anbieter ähneln sich.
Hier hebt sich KLASSIK-GARANT als leistungsstarkes Produkt entscheidend ab, wie der Blick auf einige Details zeigt:

Neuwertentschädigung

Wenn ein Fahrzeug gestohlen oder durch einen Totalschaden zerstört wird, ersetzen wir den kompletten Neupreis, sofern das Fahrzeug nicht älter als 14 Monate und im Erstbesitz ist. Da Neufahrzeuge gerade im ersten Jahr einen erheblichen Teil ihres Wertes verlieren, gibt Ihnen KLASSIK-GARANT so die Sicherheit, beim Ersatzfahrzeug auf nichts verzichten zu müssen.

Kaufpreisentschädigung

Auch mit einem Gebrauchtfahrzeug sind Sie bei der VHV auf der sicheren Seite: Bei Totalschaden oder Verlust eines Pkw innerhalb der ersten 14 Monate nach dem Erwerb erstatten wir, im Gegensatz zu den meisten
anderen Anbietern, nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Kaufpreis für den Gebrauchten.

Sonderausstattung beitragsfrei mitversichert

Wir bieten eine unbegrenzte Mitversicherung von Sonderausstattungen. Bei Teiledieben beliebtes Tuningzubehör oder fest eingebaute Navigationsgeräte inklusive Navigations-DVD/CDs sind so automatisch bis zur Höchstentschädigungsgrenze mitversichert.

Zusammenstoß mit Tieren mitversichert

Mit KLASSIK-GARANT ist nicht nur der klassische Wildschaden versichert, sondern auch Schäden durch den Zusammenstoß mit Tieren aller Art, also zum Beispiel mit frei laufenden Weidetieren oder Vögeln.

Tierbissschäden

Wir übernehmen die Reparaturkosten nicht nur bei Schäden durch Marderbisse, sondern durch Tierbisse jeder Art. Dabei werden auch die Folgeschäden, etwa am Motor, ersetzt. Ausgenommen sind lediglich Schäden im Fahrzeuginnenraum.

Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit

Eine kleine Unachtsamkeit, wenn Sie zum Beispiel durch das Wechseln einer CD abgelenkt sind, kann schwere Folgen haben. Nicht alle Versicherer gewähren für diesen Fall vollen Versicherungsschutz, sondern verweisen
auf grobe Fahrlässigkeit. Wir verzichten generell auf diesen Einwand und leisten im vollen vertraglich geregelten Umfang. Ausgenommen bleibt natürlich das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen oder wenn es
einem Dieb besonders leicht gemacht wurde.

Eigenschadendeckung

Als einer der wenigen Versicherer leisten wir sogar bei Eigenschäden. Also zum Beispiel, wenn Ihr Sohnemann beim Einparken Gas- und Bremspedal verwechselt und Ihren Zweitwagen rammt. Eben immer dann, wenn ein
berechtigter Fahrer mit Ihrem Pkw einen anderen Pkw aus Ihrem Besitz außerhalb Ihres Grundstückes beschädigt (500 Euro Selbstbeteiligung). Eine Regelung, die den Familienfrieden erhält.

Elementarschäden

Extreme Wetterlagen nehmen zu. Deshalb sind auch Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Lawinen oder Überschwemmung abgedeckt. Als einer der wenigen Versicherer bieten wir Ihnen auch dann Schutz, wenn
Schnee- oder Eismassen von Hausdächern auf das Auto fallen.

GUT ZU WISSEN

Ob Pkw, Motorrad oder Wohnmobil: Ihr Zweitfahrzeug können Sie bei uns sofort zum günstigen Zweitwagentarif versichern – selbst dann, wenn Ihr Erstwagen gar nicht bei uns versichert ist. Vorteile bieten wir auch, wenn Ihr Kind das erste eigene Auto fährt. Ferner unterstützen wir das Projekt „Begleitetes Fahren mit 17“ durch günstige
Konditionen. Fragen Sie uns nach unseren attraktiven Einstufungsmöglichkeiten für Kundenkinder. Wir beraten Sie gern.

Senden Sie eine e-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: info@buerobauch.de 
Copyright © 2014 Versicherungsbüro Bauch
Stand: Samstag, Juni 14, 2014